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   VGH Baden-Württemberg, 13.04.2021 - 10 S 1071/20   

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https://dejure.org/2021,10502
VGH Baden-Württemberg, 13.04.2021 - 10 S 1071/20 (https://dejure.org/2021,10502)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 13.04.2021 - 10 S 1071/20 (https://dejure.org/2021,10502)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 13. April 2021 - 10 S 1071/20 (https://dejure.org/2021,10502)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    Auslegung einer für sofort vollziehbar erklärten Altlastensanierungsanordnung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bodenschutz; Altlastensanierung; Zustandshaftung; Sanierungsanordnung; Sofortige Vollziehbarkeit; Opfergrenze; Kostenvorbehalt; Auslegung der Sanierungsanordnung; Innere Wirksamkeit; aufschiebende Bedingung; Ersatzvornahme; Kostenersatzbescheid

  • rechtsportal.de

    Bodenschutz; Altlastensanierung; Zustandshaftung; Sanierungsanordnung; Sofortige Vollziehbarkeit; Opfergrenze; Kostenvorbehalt; Auslegung der Sanierungsanordnung; Innere Wirksamkeit; aufschiebende Bedingung; Ersatzvornahme; Kostenersatzbescheid

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Kostenvorbehalt ist keine aufschiebende Bedingung!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 16.02.2000 - 1 BvR 242/91

    Altlasten

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 13.04.2021 - 10 S 1071/20
    Die dortige Formulierung gehe auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu den Grenzen der Zustandshaftung des Grundstückeigentümers bei der Altlastensanierung zurück (BVerfG, Beschluss vom 16.02.2000 - 1 BvR 242/91 - BVerfGE 102, 1).

    Dass die Formulierung "Vorbehalt" gewählt wurde, hat der Beklagte plausibel mit der entsprechenden Wortwahl im Beschluss des BVerfG zur Thematik der Opfergrenze für die Zustandshaftung eines Grundstückseigentümers bei der Altlastensanierung begründet (Beschluss vom 16.02.2000 - 1 BvR 242/91 - BVerfGE 102, 1).

  • VGH Baden-Württemberg, 18.09.2001 - 10 S 259/01

    Altlastenverdacht: Kostenerstattung für Gefahrerforschungsmaßnahme

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 13.04.2021 - 10 S 1071/20
    Soweit das Verwaltungsgericht bei seiner hiervon abweichenden Interpretation als Weg aus der Problematik auf die Möglichkeit einer Durchführung der Maßnahme im Wege der unmittelbaren Ausführung verwiesen habe, stehe dies im Widerspruch zum Urteil des Senats vom 18.09.2001 (- 10 S 259/01 - juris).

    Führt sie unter diesen Umständen eine Maßnahme unmittelbar aus, trägt sie die Kosten der Maßnahme selbst (Senatsurteil vom 18.09.2001 - 10 S 259/01 - juris Rn. 44).

  • VGH Baden-Württemberg, 08.02.1993 - 8 S 515/92

    Inanspruchnahme und Auswahl von Störern; Vollziehung eines Verwaltungsaktes und

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 13.04.2021 - 10 S 1071/20
    Ist aber die Inanspruchnahme auch nur eines Störers möglich, scheidet ein behördliches Vorgehen im Wege der unmittelbaren Ausführung aus (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 08.02.1993 - 8 S 515/92 - VBlBW 1993, 298; Senatsbeschluss vom 28.11.2000 - 10 S 1264/00 -).
  • VG Freiburg, 13.01.2014 - 5 K 2450/13

    Arsenhaltiger Schlamm im Krebsgraben in Kirchzarten-Neuhäuser muss beseitigt

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 13.04.2021 - 10 S 1071/20
    Vielmehr lässt sich das Gegenteil gerade daraus entnehmen, dass sie im Anschluss ein Verfahren des vorläufigen Rechtsschutz beim Verwaltungsgericht Freiburg beantragt hat, ohne dass dort bereits eine wirksame Anordnung des Sofortvollzugs in Zweifel gezogen worden wäre; auch im hierzu ergangenen Beschluss des Verwaltungsgerichts vom 13.01.2014 (5 K 2450/13), durch den der Antrag der (jetzigen) Klägerin abgelehnt wurde, findet sich kein Wort zu potentiellen Problemen der sofortigen Vollziehung mit Blick auf den Kostenvorbehalt.
  • VGH Baden-Württemberg - 10 S 1072/20 (anhängig)

    O. gegen Land Baden-Württemberg wegen Kostenersatz

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 13.04.2021 - 10 S 1071/20
    Nach Feststellung eines Boden- und Gewässerschadens im Bereich der Abraumhalde eines früher bergrechtlich genutzten Areals wurde die Klägerin als Grundstückseigentümerin durch Bescheid des Landratsamts Breisgau-Hochschwarzwald vom 17.10.2013 (gesamtschuldnerisch mit der jetzigen Klägerin des Parallelverfahrens 10 S 1072/20) mit einer Sanierungsanordnung belegt.
  • VG Sigmaringen, 05.08.2021 - 5 K 3006/20

    Sanierungsanordnung

    Nachdem die Inanspruchnahme der Antragstellerin zu 1) als Verhaltensstörerin demnach im Eilverfahren nicht beanstandet wird, bedurfte es im Tenor des angefochtenen Bescheids voraussichtlich auch keines Vorbehalts einer gesonderten Entscheidung über die Kostentragung (Kostenvorbehalt; vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 13.04.2021 - 10 S 1071/20 -, juris; Urteil vom 08.03.2013 - 10 S 1190/09 -, VBlBW 2013, 455; VG Karlsruhe, Urteil vom 11.11.2014 - 6 K 2682/12 -, juris) und auch sonst kann die Kostenbelastung als solche die Rechtswidrigkeit der zur Sanierung für die ersten drei Jahre verpflichtenden Grundverfügung auf der Primärebene nicht begründen.
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